Grundversorger
Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Festlegung des Grundversorgers
Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG haben wir den Grundversorger in Niederdruck im Gasnetzgebiet der Stadtwerke Diez GmbH für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 festgestellt.
Grundversorger ist im Gasnetzgebiet der Stadtwerke Diez GmbH in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024:
Stadtwerke Diez GmbH
Oraniensteiner Straße 5
65582 Diez
Anpassung von laufenden Verträgen
Am 08.11.2006 ist die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden" (AVBGas) vom 21.06.1979 ist außer Kraft gesetzt worden.
Nach § 23 GasGVV in Verbindung mit § 115 Abs. 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBGasV ab 06.05.2007 die GasGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Für die ab dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gilt die GasGVV seit deren Inkrafttreten per Gesetz. Der Text der GasGVV ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich und kann nachfolgend aufgerufen werden. Auf Wunsch übersenden wir ihn unseren Kunden gern auch per Post.