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Energieausweis für Gebäude

Alles rund um den Energieausweis: Wer braucht ihn? Was steht drin? Welchen Nutzen bringt er für Mieter, Käufer und Gebäudebesitzer? Ausstellen lassen können Sie ihn bei den Stadtwerken Diez.

Energieausweis ist Pflicht!

Für Wohngebäude besteht seit Oktober 2008 die Pflicht, bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder.

Wann wird der Energieausweis benötigt?

  • Neubau
  • Bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung von Immobilien
  • Umfangreiche Sanierung und Modernisierung von Gebäuden
  • Übergabepflicht bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages
  • Pflichtangaben bei Immobilienanzeigen
     

Welcher Energieausweis wird für welchen Gebäudetyp benötigt?

Wahlrecht zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis bei: 

  • Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude
  • Wohngebäuden (bis 4 Wohneinheiten); Bauantrag nach 01.11.1977
  • Wohngebäuden (bis 4 Wohneinheiten); Bauantrag nach 01.11.1977; mindestens saniert nach Standard der Wärmeschutzverordnung 1977
     

Energiebedarfsausweis bei

  • Neubauten
  • Wohngebäuden (bis 4 Wohneinheiten); Bauantrag vor 01.11.1977, unsaniert

Preise

Gerne erstellen wir Ihnen einen Verbrauchsausweis für erdgasversorgte Objekte zu folgenden Preisen:

  • 108,29 €  (incl. 19% MwSt.) für Kunden der Stadtwerke Diez GmbH
  • 216,58 € (incl. 19% MwSt.) für Nicht-Kunden der Stadtwerke Diez GmbH
     

Zur Bestellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden dieses unterschrieben an uns zurück. Sie erhalten Ihren Gebäude-Energieausweis, erstellt von unserem zertifizierten Energieberater, per Post mit der Rechnung.

Sie benötigen einen Bedarfsausweis? Wenden Sie sich gerne an die Installateurbetriebe und Bezirksschornsteinfeger im Bereich Marktpartner auf unserer Homepage.

Gültigkeit

Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

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